Mitarbeiter bedroht – Handlungsmöglichkeiten für Träger und Einrichtungen
- 21. Feb.
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Bedrohungen gegenüber Mitarbeitenden nehmen in vielen sozialen Einrichtungen zu. Sie reichen von massiven Beleidigungen über Einschüchterung bis hin zu konkreten Gewaltandrohungen.
Für Träger entsteht dadurch eine doppelte Verantwortung:
Schutz der Beschäftigten (Fürsorgepflicht)
Aufrechterhaltung des Betriebs
Rechtliche Verantwortung des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Dazu gehören auch psychische Belastungen durch Gewalt oder Bedrohung.
Wird keine Schutzmaßnahme ergriffen, kann dies arbeitsrechtliche und haftungsrechtliche Folgen haben.
Typische Situationen
Bewohner droht Mitarbeitenden gezielt
Angehörige erscheinen aggressiv in der Einrichtung
Hausverbote werden ignoriert
Mitarbeiter trauen sich nicht mehr in den Dienst
Krankmeldungen häufen sich
Spätestens dann ist Handlungsbedarf gegeben.
Mögliche Maßnahmen
Je nach Situation können verschiedene Schritte sinnvoll sein:
Anpassung des Dienstplans
räumliche Trennung
pädagogische Maßnahmen
Einbindung des Jugendamtes
polizeiliche Anzeige
externe Sicherheitsunterstützung
Gerade nachts oder in akuten Lagen fehlt Einrichtungen häufig die personelle Möglichkeit, Sicherheit selbst herzustellen.
Warum externe Unterstützung helfen kann
Eine neutrale dritte Person kann:
Spannungen entschärfen
Mitarbeitende schützen
klare Grenzen setzen
Eskalationen beenden
Oft reicht bereits eine temporäre Präsenz, um Situationen zu stabilisieren und dem Team Sicherheit zurückzugeben.
Ziel ist nicht, pädagogische Arbeit zu ersetzen –sondern sie überhaupt erst wieder möglich zu machen.

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