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Mitarbeiter bedroht – Handlungsmöglichkeiten für Träger und Einrichtungen

  • 21. Feb.
  • 1 Min. Lesezeit

Bedrohungen gegenüber Mitarbeitenden nehmen in vielen sozialen Einrichtungen zu. Sie reichen von massiven Beleidigungen über Einschüchterung bis hin zu konkreten Gewaltandrohungen.

Für Träger entsteht dadurch eine doppelte Verantwortung:

  • Schutz der Beschäftigten (Fürsorgepflicht)

  • Aufrechterhaltung des Betriebs


Rechtliche Verantwortung des Arbeitgebers


Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Dazu gehören auch psychische Belastungen durch Gewalt oder Bedrohung.

Wird keine Schutzmaßnahme ergriffen, kann dies arbeitsrechtliche und haftungsrechtliche Folgen haben.


Typische Situationen


  • Bewohner droht Mitarbeitenden gezielt

  • Angehörige erscheinen aggressiv in der Einrichtung

  • Hausverbote werden ignoriert

  • Mitarbeiter trauen sich nicht mehr in den Dienst

  • Krankmeldungen häufen sich


Spätestens dann ist Handlungsbedarf gegeben.


Mögliche Maßnahmen


Je nach Situation können verschiedene Schritte sinnvoll sein:

  • Anpassung des Dienstplans

  • räumliche Trennung

  • pädagogische Maßnahmen

  • Einbindung des Jugendamtes

  • polizeiliche Anzeige

  • externe Sicherheitsunterstützung


Gerade nachts oder in akuten Lagen fehlt Einrichtungen häufig die personelle Möglichkeit, Sicherheit selbst herzustellen.


Warum externe Unterstützung helfen kann


Eine neutrale dritte Person kann:

  • Spannungen entschärfen

  • Mitarbeitende schützen

  • klare Grenzen setzen

  • Eskalationen beenden


Oft reicht bereits eine temporäre Präsenz, um Situationen zu stabilisieren und dem Team Sicherheit zurückzugeben.

Ziel ist nicht, pädagogische Arbeit zu ersetzen –sondern sie überhaupt erst wieder möglich zu machen.

 
 
 

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